AFD-Kiel
Versicherungsmakler
Allfinanz-Dienstleistung-Kiel, Versicherungsmakler

 - B. Schulze

   - 24116 Kiel

   

    

     

   

Die traditionellen Ansprüche an die Person des Maklers finden sich auch heute in den
aktuellen Zulassungskriterien für Versicherungsmakler und –agenten wieder:


Seit dem 22. Mai 2007 gilt das Gesetz zur Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts.
Danach müssen sich Versicherungsvermittler und -berater, die gewerbsmäßig tätig sind,
unter Bußgeldbewehrung in diesem Online-Register verzeichnen lassen.

Zudem benötigen Versicherungsvermittler und –berater nun in der Regel eine Erlaubnis.
Diese wird erteilt, wenn vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) die persönliche
Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung
und die entsprechende Sachkunde nachgewiesen werden.

Die IHKs fungieren nicht nur als Zulassungsstellen, sondern führen gleichzeitig dieses
Vermittlerregister, das beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
eingerichtet wird. Die gewerbebezogenen Daten des Vermittlers sind hier frei einsehbar.

  • Registrierungspflicht bei der zuständigen Behörde
  • Nachweis entsprechender Sachkunde
  • Besitz eines guten Leumunds
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Auskunftspflicht des Vermittlers gegenüber dem Mandanten
  • Beratungs- und Dokumentationspflicht


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